FACHANWÄLTE FÜR ERBRECHT

Am 22. Mai 2014 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München Rechtsanwalt Florian Aicher die Befugnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen. Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland auf Vorschlag des sogenannten Fachausschusses vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung verliehen werden kann und der bestätigt, dass der Rechtsanwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Alle Partner der Kanzlei Würzle Aicher sind Fachanwälte für Erbrecht. Die Kanzlei Würzle Aicher Rechtsanwälte setzt ihre konsequente Spezialisierung damit fort.