Fachanwälte für Erbrecht in München – spezialisiert auf anspruchsvolle NachfolgekonstellationenErbrechtliche Mandate betreffen häufig erhebliche Vermögenswerte und gewachsene Familienstrukturen. Als auf das Erbrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei beraten und vertreten wir in anspruchsvollen Nachfolgekonstellationen, erbrechtlichen Streitigkeiten und komplexen Nachlassabwicklungen. Unsere Tätigkeit ist auf rechtliche Präzision, wirtschaftlich tragfähige Lösungen und eine verlässliche Umsetzung ausgerichtet. Unsere Arbeit wurde wiederholt durch unabhängige Rankings – darunter FOCUS, Capital und WirtschaftsWoche – als führend im Erbrecht ausgezeichnet. Wir übernehmen Mandate in ausgewählten Konstellationen mit rechtlicher und wirtschaftlicher Substanz. Eine Mandatsübernahme setzt regelmäßig eine entsprechende Komplexität und wirtschaftliche Relevanz voraus und erfolgt nach Prüfung des Einzelfalls. In klar strukturierten Standardkonstellationen bieten wir effiziente, pauschalierte Beratungslösungen an.
Ihre Rechtsanwälte Bernhard Würzle und Florian Aicher, LL.M. |
Beratung und Vertretung im Erbrecht – strukturiert und zielgerichtetWir beraten und vertreten in komplexen erbrechtlichen Gestaltungs- und Abwicklungskonstellationen. Dazu zählen insbesondere die Gestaltung letztwilliger Verfügungen und lebzeitiger Übertragungen, die Vertretung in Pflichtteils- und Erbstreitigkeiten sowie die strukturierte Begleitung von Nachlässen. Soweit erforderlich, setzen wir Ansprüche gerichtlich durch oder wehren diese ab. In geeigneten Fällen unterstützen wir die Konfliktlösung auch im Wege der Mediation. Komplexe Nachlässe bearbeiten wir in klar strukturierten Prozessen und in enger Abstimmung mit Steuerberatern, Notaren und weiteren spezialisierten Partnern. Dies gilt insbesondere bei größerem Immobilienvermögen, mehrgliedrigen Erbengemeinschaften sowie bei Nachlässen mit Auslandsbezug, die eine abgestimmte grenzüberschreitende Abwicklung erfordern. Wir koordinieren die rechtlichen und tatsächlichen Abläufe der Nachlassabwicklung, führen die Beteiligten strukturiert zusammen und sorgen für eine verlässliche Umsetzung auch in konfliktbelasteten Konstellationen. Ziel ist eine rechtssichere, wirtschaftlich tragfähige und zügige Umsetzung auch in komplexen Konstellationen. |
Tätigkeitsfelder

Wir gestalten die erbrechtliche Nachfolge durch Testament oder Erbvertrag mit dem Ziel, Streit und unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden. Ansprüche von Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten machen wir rechtssicher geltend und setzen diese – erforderlichenfalls auch gerichtlich und gegenüber Behörden – durch. Zudem übernehmen wir Testamentsvollstreckungen und begleiten die Abwicklung von Nachlässen. Konfliktpotenziale identifizieren wir frühzeitig und berücksichtigen wirtschaftliche sowie familiäre Strukturen konsequent in der Beratung. mehr erfahren

Nach dem Tod eines nahestehenden Menschen sind die Erben mit der Abwicklung des Nachlasses betraut. Dabei stellen sich regelmäßig komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragen – von der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft über Haftungsbeschränkungen bis hin zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und der Verwertung von Nachlassvermögen. In der Abwicklung nationaler und internationaler Nachlässe verfügen wir über umfassende Erfahrung, insbesondere aus unserer Tätigkeit als Nachlassverwalter, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker. Bei komplexen Nachlässen beraten wir zur Abwicklung oder übernehmen deren strukturierte Durchführung. mehr erfahren

Erbrecht und Familienrecht greifen in zahlreichen Konstellationen eng ineinander. Familienrechtliche Bezüge ergeben sich insbesondere bei Fragen der Abstammung und Adoption, der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie des ehelichen Güterrechts und lebzeitiger Zuwendungen. In diesem Zusammenhang gewinnt auch die strategische Einbindung familienrechtlicher Instrumente – etwa durch Adoptionen oder güterrechtliche Gestaltungen – für die Vermögensnachfolge an Bedeutung. Wir beraten und vertreten in diesen Schnittstellenbereichen mit Blick auf rechtliche, wirtschaftliche und familiäre Zusammenhänge. mehr erfahren

Immobilien im In- und Ausland stellen im Nachlass häufig den wesentlichen Vermögenswert dar und sind regelmäßig Gegenstand komplexer Auseinandersetzungen, insbesondere in Erbengemeinschaften. Durch frühzeitige und sachgerechte Gestaltung lassen sich Konflikte und wirtschaftliche Nachteile vermeiden. Wir beraten bei der Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sowie im Erbfall und begleiten deren Verwertung – freihändig oder im Rahmen von Teilungsversteigerungen. mehr erfahren

Die Errichtung einer Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen ist ein bewährtes Instrument der Vermögensnachfolge. Wir beraten bei der Gründung von Stiftungen, der Festlegung steuerbegünstigter Zwecke sowie der Entwicklung tragfähiger Stiftungsstrukturen und gestalten Satzung und Geschäftsordnung. mehr erfahren

Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten oder von Todes wegen kann mit erheblichen steuerlichen Belastungen verbunden sein, die den Wert der Zuwendung mindern oder deren Zweck gefährden. Wir gestalten steueroptimierte Schenkungen, Vermögensübertragungen und Nachfolgelösungen und berücksichtigen dabei die maßgeblichen steuerlichen Rahmenbedingungen. In enger Abstimmung mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Certified Public Accountants beziehen wir auch über den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bereich hinausgehende Aspekte in die Strukturierung ein. mehr erfahren

Werden Abkömmlinge, Ehegatten oder Eltern enterbt oder im Testament nicht hinreichend berücksichtigt, bestehen regelmäßig Pflichtteilsansprüche gegen den Nachlass. Entsprechendes gilt, wenn der Nachlass durch lebzeitige Zuwendungen – etwa Schenkungen an Dritte – zulasten Berechtigter geschmälert wurde. Wir gestalten pflichtteilsfeste Übertragungen, setzen Pflichtteilsansprüche durch und begleiten Erben bei deren rechtssicherer Erfüllung. Überzogene Forderungen wehren wir konsequent ab. mehr erfahren

Wir beraten im Vorsorgerecht und gestalten Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen für Unfall, Krankheit und Alter im Rahmen einer vorausschauenden Vermögens- und Nachfolgeplanung. Als VorsorgeAnwalt übernehmen wir unter Wahrung anwaltlicher Standards die Vertretung, wenn Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrgenommen werden können oder sollen. Dabei übernehmen wir entweder eine unterstützende und kontrollierende Funktion gegenüber einem von Ihnen bestimmten Bevollmächtigten oder führen als Bevollmächtigter die Regelung der Angelegenheiten entsprechend den Vorgaben. mehr erfahren

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung, bei dem die Parteien unter Leitung eines Mediators eigenverantwortlich eine Lösung erarbeiten. Im Unterschied zu gerichtlichen Verfahren stehen die Interessen der Beteiligten und ein tragfähiges Einvernehmen im Vordergrund. Die erzielten Ergebnisse sind regelmäßig belastbarer, schneller erreichbar und wirtschaftlich sinnvoll. Wir begleiten Mediationsverfahren und stehen als Mediatoren zur Verfügung. mehr erfahren

Ein Erbprozess lässt sich nicht immer vermeiden. Mit den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung sind wir als Fachanwälte für Erbrecht umfassend vertraut und vertreten die Interessen unserer Mandanten strukturiert und zielgerichtet vor Behörden und Gerichten – deutschlandweit und international. mehr erfahren