Testamentshinterlegung

Um den Verlust eines privatschriftlichen Testaments zu vermeiden, kann dieses beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden. Für die Verwahrung wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 75,00 Euro erhoben. Dazu kommt noch die einmalige Gebühr für die Registrierung der Hinterlegung beim Zentralen Testamentsregister in Höhe von 15,50 Euro. Notarielle Testamente sowie Erbverträge werden von den Notaren in Verwahrung gegeben. Wenn Sie Ihr Testament in amtliche Verwahrung geben wollen, begeben Sie sich persönlich – bei gemeinschaftlichen Testamenten grundsätzlich beide Ehegatten – zum örtlich zuständigen Nachlassgericht und nehmen das Testament im Original, Ihren Personalausweis und eine Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Mehr Informationen vom Nachlassgericht München dazu hier (Link).