Mit einer Stufenklage werden im Erbrecht regelmäßig die einzelnen Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben
- auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses am Todestag, über die vom Erblasser zu seinen Lebzeiten getätigten ergänzungs- und/oder ausgleichungspflichtigen Zuwendungen und über den Güterstand des Erblassers,
- auf Abgabe der Versicherung an Eides statt, dass der Erbe die Auskunft nach bestem Wissen so vollständig erteilt hat, wie er dazu imstande war,
- auf Wertermittlung sowie schließlich
- auf Zahlung des Pflichtteils in der sich aus dem pflichtteilsrelevanten Nachlassbestand und der Wertermittlung anhand der Pflichtteilsquote ergebenden Höhe
in einer einzigen Klage zusammengefasst und geltend gemacht.