Nachlassgericht ist die Abteilung für Nachlasssachen desjenigen Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen (letzten) gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte, ganz hilfsweise das Amtsgericht Schöneberg in Berlin. Hatte ein Erblasser z. B. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in München oder im Landkreis München, ist zuständiges Nachlassgericht das Amtsgericht München. In den Zuständigkeitsbereich des Nachlassgerichts fallen unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
- Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Beurkundung und Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen
- Sicherung des Nachlasses
- Ermittlung der Erben
- Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen.