Geschiedenentestament

Mit einer Scheidung erlöschen auch die gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechte der Ehegatten untereinander. Sterben jedoch nach dem erstversterbenden Ex-Ehegatten gemeinsame Kinder, so kann der längstlebende Ex-Ehegatte als Erbe des Kindes möglicherweise doch wieder an Vermögen des erstverstorbenen Ehegatten gelangen: Dessen Vermögen kann im Erbfall nämlich ganz oder teilweise dem gemeinsamen Kinde zukommen und bei dessen Tod fällt dieses Vermögen dann wieder an den längstlebenden Ehegatten als gesetzlicher Erbe des Kindes. Dies kann durch ein Geschiedenentestament und andere Testamentsgestaltungen verhindert werden.