EU-Erbrechtsverordnung

Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Die Verordnung legt für alle ab dem 17. August 2015 eintretenden Erbfälle einheitliche Regelungen darüber fest, welches Erbrecht auf einen Erbfall mit grenzüberschreitendem Bezug anzuwenden ist.