Nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe innerhalb der ersten drei Monate die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit verweigern.
Nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe innerhalb der ersten drei Monate die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit verweigern.
© 2024 WÜRZLE AICHER RECHTSANWÄLTE | Datenschutz | Impressum | Cookie Einstellungen
Würzle Aicher Rechtsanwälte
Bavariaring 26, 80336 München
direkt an der Theresienwiese