Unter dem Begriff des Digitalen Nachlasses werden insbesondere die elektronischen Daten des Erblassers im Internet verstanden. Es stellt sich dabei für Erben immer öfter die Frage, ob sie von den Betreibern sozialer Netzwerke und von E-Mail-Providern Auskunft über die digitalen Spuren des Erblassers und evtl. Zugang zu diesen oder gar deren Löschung verlangen können. Aus Gründen der Vielzahl der auf die zugrundeliegenden Verträge zur Anwendung kommenden Rechtsordnungen samt ihres jeweiligen Telekommunikations- und Datenschutzrechtes kann dies nicht einheitlich beantwortet werden.