Anwachsung

Im Erbrecht bezeichnet die Anwachsung die Erhöhung eines Erbteils durch ersatzlosen Wegfall eines Miterben. Fällt z. B. von drei gleichberechtigten Erben einer durch Tod, Ausschlagung oder Erbverzicht weg, erhöht sich der Erbteil der verbleibenden Erben von ursprünglich ein Drittel auf ein Halb - sein Erbteil wächst den verbleibenden Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an.