Gemäß Pressemitteilung vom 18. November 2014 wird der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 17. Dezember 2014 sein Urteil in Sachen „Erbschaftsteuer“ verkünden.
Während der mündlichen Verhandlung am 08. Juli 2014 wurden bereits Zweifel der Verfassungsrichter daran deutlich, dass die geltenden Steuerbefreiungen für den Übergang von Betriebsvermögen, von qualifizierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Wege der Schenkung oder durch Erwerb von Todes wegen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz in Einklang zu bringen sind. Das Urteil könnte dazu führen, dass die Steuerlast bei der Unternehmensnachfolge insbesondere für den Mittelstand steigt.