OLG Saarbrücken: Testamentsauslegung – Alleinerbenstellung nur eines von mehreren „Erben“

Kürzlich hatte das Saarländische Oberlandesgericht darüber zu entscheiden, ob bei der Bezeichnung mehrerer Personen in einem Testament als Erben und Verteilung lediglich einzelner Nachlassgegenstände darin auf diese „Erben“ dennoch nur eine von diesen Erbe geworden ist, wenn dieser der wesentliche Teil des Nachlasses zugewandt und sie zudem mit der Bestattung des Erblassers betraut wurde (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.03.2022, 5 W 15/22). Das Oberlandesgericht bejahte dies ebenso wie zuvor das Amtsgericht Merzig und sah die mit dem wesentlichen Teil des Nachlasses bedachte Person als Alleinerben an, die übrigen hingegen nur als Vermächtnisnehmer. Der Beschluss ist ein gutes Beispiel für eine gelungene Testamentsauslegung – und stellt zutreffend die aus laienhaften Formulierungen in Testamenten regelmäßig herrührenden Streitigkeiten dar.

 

>> Zur Leitsatzentscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken