BGH: Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklausel und Pflichtteilsergänzung

Die bei einer zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kann eine pflichtteilsergänzungsrelevante Schenkung im Sinne von § 2325 Abs. 1 BGB sein (BGH, Urteil vom 03.06.2020, IV ZR 16/19).

 

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