Bei der Eintragung eines Nießbrauchs an einem Grundstück mittels einer postmortalen Vollmacht zur Erfüllung eines Nießbrauchvermächtnisses bedarf es der Voreintragung der Erben im Grundbuch. § 40 GBO findet keine Anwendung (OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2019, Az. 2 Wx 343/19).
Die dabei entscheidungserhebliche Rechtsfrage, ob ein postmortal Bevollmächtigter ohne Voreintragung der Erben ein Nießbrauchvermächtnis durch Bewilligung der Eintragung des Nießbrauchs erfüllen kann, hat grundsätzliche Bedeutung und stellt sich in einer Vielzahl von Fällen. Bislang gibt es zu dieser Frage aber offenbar keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Das Oberlandesgericht Köln hat daher zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.