Würzle Aicher Rechtsanwälte | Erbrecht persönlich, verständlich und effizientIn enger Abstimmung mit Ihnen entwickeln wir auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Nachfolgelösungen im Bereich der Vermögensvorsorge und des Vermögensschutzes. Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich im gesamten Bundesgebiet in allen erbrechtlichen Belangen. Probleme und Konflikte lösen wir strukturiert und zielstrebig. Bei internationalen Angelegenheiten können wir auf unser exzellentes Netzwerk zurückgreifen. Wir vertreten Ihre Interessen auch im Ausland persönlich. Mit uns haben Sie immer einen Fachanwalt für Erbrecht als persönlichen Ansprechpartner bei optimaler Erreichbarkeit. |
Tätigkeitsfelder
Unsere Aufgabe als Ihre Fachanwälte für Erbrecht ist es zum einen, Ihre Nachfolge durch den Entwurf eines geeigneten Testaments oder Erbvertrages so für Sie zu gestalten, dass Streit und unnötig hohe Steuerbelastungen vermieden werden. Zum anderen machen wir für Sie Ihre Ansprüche als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter rechtssicher geltend und setzen diese durch, auch durch Ihre Vertretung vor Gericht und gegenüber Behörden sowie in Erbengemeinschaften. Gerne stehen wir Ihnen als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Wir haben ein besonderes Gespür für Unstimmigkeiten und Spannungen, sind wirtschaftlich erfahren und behalten Ihre familiäre Situation stets im Auge. mehr erfahren
In der ohnehin belastenden Situation nach dem Tod eines nahestehenden Menschen sind dessen Erben zur Abwicklung des Nachlasses berufen. Oft ergeben sich dabei komplexe Probleme und Fragen. Diese reichen von der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft über Maßnahmen der Haftungsbeschränkung bis hin zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und dem Verkauf von Nachlassimmobilien. In der Abwicklung nationaler und internationaler Nachlässe sind wir umfassend erfahren. Dies auch aus unserer ständigen Tätigkeit als Nachlassverwalter, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker. In allen Fragen der Nachlassabwicklung stehen wir Ihnen als Berater zur Seite oder übernehmen diese als Nachlassmanager oder Testamentsvollstrecker komplett für Sie. mehr erfahren
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen. Erbrecht und Familienrecht greifen eng ineinander. Familienrechtliche Bezüge weist das Erbrecht insbesondere in den Bereichen der Abstammung und der Adoption, der Ehe und der Lebenspartnerschaft, des ehelichen Güterrechts und der lebzeitigen Zuwendungen auf. Wir beraten und vertreten Sie auch in diesen Bereichen souverän und umfassend. mehr erfahren
Sie haben eine oder mehrere Immobilien im In- oder Ausland? Gehört ein Grundstück zum Nachlass und stellt es gar dessen wesentlichen Wert dar oder steht es mehreren Personen zu, kann es zu diversen Problemen kommen. Diese lassen sich durch rechtzeitige sach- und fachgerechte Gestaltung und Planung vermeiden. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen der Immobilienübertragung durch vorweggenommene Erbfolge oder Erbfall. Bei der freihändigen Veräußerung einer Immobilie oder einer solchen im Wege der Teilungsversteigerung begleiten und vertreten wir Sie. mehr erfahren
Sie erwägen die Errichtung einer Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen? Auch das Stiftungsrecht ist originäre Tätigkeit des Fachanwalts für Erbrecht. Wir beraten Sie fundiert zu allen Fragen der Gründung einer Stiftung, helfen Ihnen bei der Ermittlung steuerbegünstigter gemeinnütziger Zwecke, erarbeiten mit Ihnen die Stiftungsstrategie und gestalten gemäß Ihren Wünschen die Satzung und die Geschäftsordnung. mehr erfahren
Sie wollen Vermögen zu Lebzeiten oder von Todes wegen übertragen? Dabei können für die Begünstigten hohe Steuerlasten entstehen, die den Wert Ihrer Zuwendung mindern oder gar zu einer Zweckverfehlung der Zuwendung führen. Wir gestalten steueroptimierte Schenkungen, Vermögensübergaben und Nachfolgelösungen und helfen Ihnen bei der Strukturierung Ihres Vermögens unter steuerlichen Aspekten. In enger Abstimmung mit unserem hervorragenden Netzwerk von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Certified Public Accountants blicken wir dabei für Sie auch über den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Tellerrand. mehr erfahren
Sind Abkömmlinge, Ehegatten oder Eltern enterbt oder im Testament nicht hinreichend berücksichtigt, haben sie oft trotzdem werthaltige Ansprüche gegen den Nachlass – sie können den sog. Pflichtteil einfordern. Gleiches gilt, wenn sie zwar Erben sind, der Nachlass zu Lebzeiten des Erblassers aber zu ihrem Nachteil wie z. B. durch Schenkungen an Dritte empfindlich geschmälert wurde. Rechtssicher gestalten wir vor diesem Hintergrund pflichtteilsfeste lebzeitige Überlassungen, machen Ihren Pflichtteil durchsetzungsstark für Sie geltend, begleiten Sie als Erbe bei der Erfüllung von Pflichtteilen und wehren überzogene Forderungen souverän für Sie ab. mehr erfahren
Wir beraten Sie im Vorsorgerecht und übernehmen für Sie die Gestaltung Ihrer Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Wir stehen Ihnen als VorsorgeAnwalt zur Verfügung. Als solcher sind wir Ihr anwaltlicher Vertreter, wenn Sie Ihre Angelegenheiten selbst nicht mehr erledigen können oder möchten. Entweder sind wir dabei als „Unterstützungsbevollmächtigte“ im Hintergrund tätig und unterstützen, überwachen und kontrollieren einen anderen von Ihnen ernannten „ersten“ Bevollmächtigten. Oder wir übernehmen als „erster Bevollmächtigter“ die Regelung Ihrer Angelegenheiten gemäß Ihren Vorstellungen originär. mehr erfahren
Eine vernünftige Lösung ist immer möglich – sie will nur gefunden werden. Dafür eignet sich im Falle eines Konflikts das Verfahren der Mediation, einer von einem Mediator geführten Vermittlung zwischen den Konfliktparteien bei ihrer Lösungssuche. Gegenüber anderen Verfahren hat die Mediation den Vorteil, dass sie den Nutzen für die Konfliktparteien nach vorne stellt und auf wechselseitigem Verstehen basierendes Einvernehmen herstellt. Die im Rahmen einer Mediation gefunden Lösungen sind damit meist belastbarer, weniger kostspielig und schneller erreichbar als solche gerichtlicher Verfahren. Wir blicken mit Ihnen über den juristischen Tellerrand – gerne stehen wir Ihnen als erfahrene Mediatoren zur Verfügung. mehr erfahren
Ein Erbprozess lässt sich nicht immer vermeiden. Mit den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung in erbrechtlichen Streitigkeiten sind wir als Fachanwälte für Erbrecht umfassend vertraut. Wir vertreten und begleiten Ihre Interessen strukturiert und souverän deutschlandweit und international vor Behörden und Gerichten. mehr erfahren